DAS KREISLAUFWIRTSCHAFTSGESETZ

Bürgerinnen und Bürger überlassen ihren Müll den Städten und Kommunen. Dazu gehört ebenfalls der Bioabfall.

Durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches 2015 in Kraft getreten ist, muss allen Bürgerinnen und Bürgern die getrennte Sammlung von Bioabfall zusätzlich zu anderen Sammlungen angeboten werden. Dies geschieht bisher überwiegend durch die Einführung der Biotonne, welche von Kommune zu Kommune unterschiedlich aussehen kann.

Heutzutage haben schon 60% der Haushalte die Möglichkeit, ihre organischen Abfälle getrennt vom Restmüll zu sammeln. Zahlen zeigen dabei eine positive Entwicklung, da die Sammlung um 6 Kilo pro Kopf im letzten Jahr gestiegen ist.

ORGANISCHE ABFALLSAMMLUNG FÖRDERN

Kommunen und Städte sollten ihre organische Abfallsammlung weiterhin fördern und in diesem Rahmen ihre Öffentlichkeitsarbeit bei den Bürgerinnen und Bürgern zur Getrenntsammlung ausbauen.

ANGEBOT AN KOMMUNEN UND UNTERNEHMEN der ABFALLENTSORGUNg

BIOTEC begleitet Kommunen und Abfallentsorgungsunternehmen bei der Einführung von Bioabfallbeuteln und damit auch bei der optimalen Verwertung des wertvollen Bioabfalls.  Das Angebot umfasst einen Bioabfallbeutel, der speziell an die Anforderungen Ihrer Kommune angepasst ist.